Behördliche Genehmigungen und Zulassungen
Stammzellen sichern ist gut, Stammzellen einsetzen zu können besser!
…deshalb sollten Sie auf Qualität, Erfahrungen, behördliche Abgabe-Genehmigungen für Nabelschnurblut-Präparate und fachliche Kompetenz setzen.
Behördliche Abgabe-Genehmigung für Nabelschnurblut bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen – gesetzlich vorgeschrieben gemäß §21a Arzneimittelgesetz |
PEI-Zulassung* |
für Ihr Kind selbst | PEI.G.03988.01.1 |
bei Geschwistern | PEI.G.04318.01.1 |
um anderen zu helfen (Spende) | PEI.H.00601.01.1 |
Einsatz-Zulassung der Bundesoberbehörde (PEI) für klinische Studien
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Vita 34 ist im Notfall an Ihrer Seite mit
- medizinischem Fachpersonal für den Transport des Nabelschnurblutes in die Klinik
- Bereitstellung eigener mobiler Reinraumtechnik zur Transplantationsvorbereitung des Nabelschnurblut-Präparates vor Ort.
*Genehmigungen / Zulassungen der Bundesoberbehörde Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Vita 34 für die Abgabe von Nabelschnurblut (siehe www.pei.de Liste der Stammzellzubereitungen)