Stammzellgesetz (StZG)

Was regelt das Stammzellgesetz?

Die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist ethisch sehr umstritten. Die Erzeugung von Embryonen für die Forschung sowie die Gewinnung von Stammzellen aus vorhandenen Embryonen ist in Deutschland bereits durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Auch die Forschung an aus dem Ausland stammenden embryonalen Stammzellen ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen können jedoch die Einfuhr und die Forschung an diesen Stammzellen gestattet werden. Die genauen Bedingungen dafür sind im Stammzellgesetz (StZG) festgelegt. Der Staat kommt damit seiner Verpflichtung nach, die Menschenwürde und das Recht auf Leben zu schützen und gewährleistet gleichzeitig die Freiheit der Forschung.

Welche Bedingungen sieht das Stammzellgesetz vor?

Das Stammzellgesetz möchte durch ein generelles Einfuhrverbot von embryonalen Stammzellen verhindern, dass von Deutschland aus die Erzeugung von Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen veranlasst wird. Jede Einfuhr und Verwendung zu Forschungszwecken muss beantragt und von der zuständigen Behörde, dem Robert Koch Institut (RKI), genehmigt werden. Generell gilt, dass die Stammzellen aus dem Ausland vor einem festgelegten Stichtag aus überzähligen Embryonen gewonnen werden müssen. Das bedeutet, dass die Embryonen nicht mehr für die Herbeiführung einer Schwangerschaft benötigt werden. Weiterhin darf für die Überlassung dieser Embryonen kein Geld bezahlt werden.

Als das Stammzellgesetz im Jahr 2002 in Kraft trat, wurde als Stichtag der 1. Januar desselben Jahres festgelegt. 2008 beschloss der Bundestag jedoch die Verschiebung des Stichtages auf den 1. Januar 2007. Eine weitere Voraussetzung zur Einfuhr embryonaler Stammzellen ist die ausschließliche Verwendung für hochrangige Forschungsziele. Die Wissenschaftler müssen belegen, dass das Forschungsprojekt ausreichend mit anderen Zellen vorbereitet wurde. Zusätzlich müssen sie darlegen, dass das Forschungsziel nicht mit anderen Zellarten (zum Beispiel tierischen embryonalen Stammzellen oder adulten Stammzellen) erreicht werden kann.

Wer prüft die Einfuhr von embryonalen Stammzellen?

Geprüft werden die Anträge zur Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen von der unabhängigen Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES). Sie besteht aus insgesamt neun Sachverständigen, von denen fünf aus den Fachrichtungen Biologie und Medizin und vier aus den Fachrichtungen Ethik und Theologie berufen werden. Das Ergebnis der Prüfung wird an das Robert Koch Institut übermittelt.

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